Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2020

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der Anton & Hans Förstl GbR  zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Gast.
  1. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotel Beim Schrey und können von der Zahlung einer Zusatzvergütung abhängig gemacht werden.
  1. Gäste im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel Beim Schrey zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  1. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken und Einrichtungsgegenständen des Hotels ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Hotels.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe, Übernachtungssteuer. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
  1. Die Abrechnung erfolgt in Euro.
  1. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  1. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von € 5,00 an das Hotel Beim Schrey zu bezahlen. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Gast frei.
  1. Das Hotel Beim Schrey ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  1. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Hotel Beim Schrey aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktrittsrecht des Hotels

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichenlassen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  1. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel Beim Schrey nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Hotelleistung unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich sind unter anderem die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit und der Zweck seines Aufenthalts sein;
    • das Hotel Beim Schrey begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel Beim Schrey in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel Beim Schrey zuzurechnen ist;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts bzw. der Aufenthalt selbst gesetzeswidrig ist;
    • ein Verstoß gegen die Regelung I. Nr. 3. vorliegt.

5. Stornierung durch den Gast

  1. Stornierungen haben in Textform zu erfolgen.
  1. Für die Stornierung durch den Gast gilt folgendes:
    Bei einer Stornierung hat der Gast 90 % des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen.
  1. Gruppenbuchungen sind solche, bei denen 3 Hotelzimmer gemeinsam, für mehr als 3 Nächste gebucht werden. Für diese gilt Folgendes hinsichtlich der Stornierung: Bei Gruppenbuchungen können
    • bis zu 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe 90 % der gebuchten Zimmernächte kostenfrei reduziert werden,- bis zu 60 Kalendertage vor Anreise der Gruppe 70 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächste kostenfrei reduziert werden,
    • bis zu 30 Kalendertage vor Anreise der Gruppe 40 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden,
    • bis zu 14 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 20 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächste kostenfrei reduziert werden.
  1. Dem Gast steht jeweils der Nachweis frei, dass die ersparten Aufwendungen des Hotels höher ausfallen, als unter Nr. 2 und 3 aufgeführt.

6. Nichtinanspruchnahme der Leistungen

Nimmt der Gast das Hotelzimmer nicht in Anspruch, behält das Hotel Beim Schrey den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Beim Schrey hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel Beim Schrey die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Frühstück zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass die ersparten Aufwendungen höher als 10% des vertraglich vereinbarten Preises waren. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vermietung besteht nicht.

7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Raucht der Gast dennoch in den Zimmern, ist eine erhöhte Reinigungsgebühr in Höhe von 50 € zu zahlen. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass geringere Reinigungskosten angefallen sind.
  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel Beim Schrey das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel Beim Schrey herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
  1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels Beim Schrey spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Beim Schrey aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass das Hotel Beim Schrey kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  1. Das Hotel weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung des Internets nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift erfolgen darf. Für die über das W-LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Es ist ausdrücklich untersagt, File-Sharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere kostenpflichtige Musik und/oder Film-Downloads über das Internet der Hotels zu starten. Ebenso ist das Herunterladen von Filmen, soweit dies eine strafrechtliche Handlung mit sich bringt, untersagt. Der Gast unterzeichnet hierzu besondere Nutzungsbedingungen für den Internetzugang bei dem Hotel.

8. Haftung des Hotels

  1. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für grobe Fahrlässigkeit einstehen oder der Schadenersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  1. Ist der Gast Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach §§ 701 ff. BGB.
  1. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel Beim Schrey bewahrt die Sachen 9 Monate auf; danach werden sie verwertet oder vernichtet. Für die Haftung vom Hotel Beim Schrey gilt vorstehende Nr. 1 entsprechend.
  1. Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Hotel Beim Schrey besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Beim Schrey nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1. Etwaige Schäden sind dem Hotel Beim Schrey unverzüglich anzuzeigen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Tiefgaragenplatz besteht nicht. Der Gast hat für eine ordnungsgemäße Parkweise bei Benutzung der Tiefgarage zu sorgen. Ferner gilt die StVO auf dem gesamten Gelände.

9. Haftung des Gastes

  1. Der Gast haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritten aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Gast, sich für derartige Haftungsfälle ausreichend zu versichern.

10. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels Beim Schrey“.
  1. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.
  1. Es gilt deutsches Recht.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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